Gern stellen wir Ihnen einen Mustervertrag für den Garagenverkauf zur Verfügung. Wir haben ihn mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Es besteht keine Gewährleistung für seine Rechtsgültigkeit, die erhalten Sie nur bei einem überprüften Vertrag mit uns. Der Mustervertrag für den Verkauf von Garagen ist vor allem zur Orientierung gedacht, da es doch oft aktuelle Änderungen gibt und jeder Verkauf unterschiedliche Faktoren beinhaltet.

Sie können den Vertrag als PDF oder als Word-Vorlage herunterladen:



Die Word-Vorlage können Sie direkt am Computer ausfüllen.

Der Download des Garagenverkauf-Mustervertrages ist selbstverständlich kostenlos für Sie.

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    Ein Kaufvertrag, der sich rein auf eine Garage bezieht, ist dem „normalen“ Immobilien-Kaufvertrag sehr ähnlich. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, die besonders hervorgehoben werden sollten.

    Zum einen ist eine genaue Standortbeschreibung wichtig. Noch genauer, als bei Immobilien, muss die Garage eindeutig zu identifizieren sein. Stellt sich am Ende heraus, dass es die vierte Garage von links ist, und nicht die fünfte, ist der komplette Vertrag ungültig und bedeutet ein großes Ärgernis.

    Ein eindeutiges Übergabedatum ist selbstverständlich wichtig. Schließen Sie einen Vertrag mit dem heutigen Datum und befinden sich noch Sachen von Ihnen in der Garage, kann der neue Besitzer ab sofort mit Ihrem Segen darüber frei verfügen.

    In welchem Zustand sich die übergebene Garage befindet ist ebenfalls sehr wichtig. Wird hier nicht genau erfasst, kann der Käufer später z.B. einen Wasserschaden geltend machen, wenn er beweisen kann, dass dieser beim Verkauf bereits bestand und nicht vertraglich festgehalten wurde.

    Natürlich kann auch vereinbart werden, dass der Verkäufer Haftung für bestehende Sachmängel übernimmt. Dies sollte sich natürlich im Kaufpreis auch niederschlagen. Hier ist eine präzise und juristisch einwandfreie Formulierung wichtig. Zu allgemeine und vage Beschreibungen machen den Verkäufer am Ende für Dinge haftbar, die er oder sie gar nicht übernehmen wollte.

    Selbstverständlich muss der genaue Kaufpreis und dessen Fälligkeitsdatum aufgeführt werden. Hier ist wichtig: Wann immer das Fälligkeitsdatum vereinbart wurde, dies ist der Tag, an dem das Geld bezahlt werden muss. Ist es das heutige Datum, so ist die volle Summe heute fällig, danach kann sie angemahnt werden. Ist das Datum in einem Jahr, so muss bis dahin nichts bezahlt werden. Möchten Sie mit dem Käufer eine Ratenzahlung vereinbaren, so muss dies separat und eindeutig im Kaufvertrag festgehalten werden. Auch die Zahl der übergebenen Schlüssel sollte von beiden Parteien vertraglich bestätigt werden.

    Der wichtigste Punkt ist wahrscheinlich jedoch dieser: Nebenabreden. Lassen Sie sich vertraglich festhalten, dass es keine mündlichen Nebenabreden gibt. Diese führen nur zu Problemen und sind vor allem rechtlich nicht verwertbar, wer den Schaden hat, bleibt auf ihm sitzen. Darüber hinaus können hier sämtliche Vereinbarungen, Lagernutzung, Ratenzahlung etc. festgehalten werden. Durch die Unterschrift beider Parteien haben Sie hier fest etwas in der Hand.

    Wir haben für Sie einen Mustervertrag vorbereitet, der sämtliche wichtigen Punkte beim Verkauf einer Garage aufführt. Ganz wichtig – wir übernehmen keine Gewährleistung für seine Rechtsgültigkeit, es sei denn, sie lassen den ausgefüllten Vertrag von uns prüfen.