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Warum wird die Betriebskostenabrechnung bei einer Garage häufig vernachlässigt?

Und warum sollten Sie die Abrechnung auf jeden Fall durchführen?

Immer wieder beobachten wir, dass die Betriebskostenabrechnung für Garagen nicht durchgeführt wird. Fragen wir dann nach den Gründen, bekommen wir die unterschiedlichsten Antworten. Beispiele dafür sind:

  1. Die Betriebskosten einer Garage seien im Vergleich zu Wohn- oder Geschäftsräumen in der Regel gering und falls nicht ins Gewicht. Die anteilige Fläche im Vergleich zur Wohnung oder dem Grundstück sei so niedrig, dass sie nicht ins Gewicht falle.
  2. Da die genaue Aufschlüsselung der Betriebskosten Fachwissen erfordere und für die kleinen Beträge sich das Verhältnis von Aufwand und Nutzen nicht lohne, würde man sie nicht durchführen.
  3. Die Betriebskostenabrechnung für Garagen sei zu komplex. Und es fehle an Fachwissen, die unterschiedlichen Kostenarten wie Strom, Wasser, Versicherung, Grundsteuer etc. umzulegen. Eigentümer oder Vermieter empfinden die Abrechnung daher schnell als zu aufwendig.
  4. Auch die getroffenen Vereinbarungen zwischen Vermieter oder Eigentümer und Mieter zu den Betriebskosten seien häufig unklar oder nicht eindeutig festgelegt. Dies führt dazu, dass sich Vermieter oder Eigentümer unsicher fühlen, wie sie die Kosten genau auf die Mieter oder Pächter aufteilen sollen.
  5. Die Verteilungsschlüssel sind ggf. andere als die, die bei einer Wohnung angesetzt werden können; auch das führe zu Verunsicherung und daher würde man lieber keine Abrechnung durchführen, um zu vermeiden, dass die Abrechnung fehlerhaft ist und zu Unstimmigkeiten zwischen Eigentümer und Mieter führe.
  6. Aber auch mangelnde Zeit, die Abrechnung zu erstellen führt dazu, dass erst gar keine Abrechnung erstellt wird. Gerade wenn Sie viele Garagen vermieten oder besitzen, kann es schwierig sein, alle Informationen zusammenzutragen und die Abrechnungen rechtzeitig zu erstellen.
  7. Mangelnde Kenntnisse: Viele Vermieter oder Eigentümer haben nicht genügend Kenntnisse über die gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien für die Betriebskostenabrechnung bei Garagen. Eine zentrale Verordnung dazu finden Sie hier, nämlich die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und können sich so einen ersten Überblick verschaffen.
  8. Fehlende Unterstützung: Wenn Vermieter oder Eigentümer keine Unterstützung von Experten haben, kann es schwierig sein, eine korrekte Betriebskostenabrechnung zu erstellen.

Daher ist es uns wichtig zwei Dinge an dieser Stelle für Eigentümer und Vermieter von Garagen zu betonen. Zum einen: Sie verschenken Geld, wenn Sie die Abrechnung nicht erstellen. Zum anderen: wenn Sie sich Expertenwissen zu Hilfe holen, um die Nebenkostenabrechnung für Wohnungen erstellen zu lassen und die Betriebskostenabrechnung für Garagen erstellen zu lassen, sparen Sie Zeit und verlieren gleichzeitig kein Geld. Nutzen Sie die Garage als Kapitalanlage, können Sie die Erstellung der Betriebskostenabrechnung auch steuerlich geltend machen. Es lohnt sich also für Sie auf jeden Fall. Wenn Sie Ihre Betriebskostenabrechnung erstellen lassen wollen, nutzen Sie die Expertise von certis Immobilienmakler Mannheim. Nebenkostenabrechnungen werden hier deutschlandweit für Sie erstellt.