Stellplätze richtig verkaufen

Verkaufen Sie Ihre StellplätzeGenau jetzt, in diesem Moment. Wo steht da Ihr Auto? Auf Ihrem Stellplatz im Freien? Herzlichen Glückwunsch. Nicht jeder Stellplatz in Deutschland wird so gut genutzt. Durch unterschiedliche Bedürfnisse der jeweiligen Bewohner kann es schnell passieren, dass der hauseigene Stellplatz für nichts weiter genutzt wird als eine sommerliche Grillparty.

Nicht gerade ideal. Denn Ihr Stellplatz kann richtig viel wert sein, wird er nicht von Ihnen genutzt, sollten Sie darüber nachdenken, ihn zu verkaufen.

Natürlich nicht ohne die Hilfe von Experten. Denn das deutsche Gesetz hat einige Stolperfallen vorbereitet, die den unkomplizierten Verkauf zu einer bösen Überraschung werden lassen können. Damit Ihnen das nicht passiert, im Folgenden ein paar Tipps:

Bei mehreren Eigentümern: Sondernutzungsrecht beachten!

Eine vielleicht banale Frage. Gehört Ihnen der Stellplatz überhaupt? Grundsätzlich gilt nämlich bei mehreren Eigentümern: Pkw-Stellplätze sind Gemeinschaftseigentum. Eine stillschweigende oder mündliche Übereinkunft berechtigt niemanden zum Verkauf.

Allerdings kann im Falle eines oberirdischen Stellplatzes im Freien ein Sondernutzungsrecht vereinbart werden. Das bedeutet schlicht, dass Sie den eigentlich gemeinsamen Stellplatz unter Ausschluss der anderen Eigentümer benutzen dürfen.

Das bedeutet allerdings noch nicht, dass Sie den Stellplatz auch verkaufen dürfen. Hier gilt es bei jeglicher Unsicherheit die Beratung von Experten einzuholen. Sonst müssen Sie am Ende den Erlös teilen, oder, noch schlimmer, Sie werden verklagt.

Das muss nicht sein und wird nicht passieren, wenn Sie rechtzeitig Fachleute zu Rate ziehen.

Was ist Sondernutzungsrecht und Sondereigentum?

Sondereigentum ist Im Prinzip etwas, dass Ihnen gehört, obwohl die anderen eigentlich auch ein Recht darauf hätten. Zunächst gibt es da das sogenannte „Grundgesetz der Eigentümergemeinschaft“, die Teilungserklärung. Die legt fest, welche Wohnung über Sonderrechte verfügt und wie Gemeinschaftsflächen (und somit auch Garagen und Stellplätze) verteilt werden. Ein Sondereigentum kann prinzipiell verkauft werden, solange es in der Teilungserklärung festgelegt ist.

Ein Sondernutzungsrecht bedeutet, Sie dürfen exklusiv etwas nutzen, das eigentlich allen zusteht. So eine Regelung existiert z.B. bei Gärten oft, aber eben auch bei Stellplätzen oder auch Garagen. Hier kann sich ein Verkauf etwas komplizierter gestalten, Experten können Ihnen aber eindeutig sagen, was in Ihrem Fall zutrifft und zu tun ist.

Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde. Erstellung und sämtliche Änderungen müssen beim Notar erfolgen. Und solche Änderungen sind nur sehr schwer vorzunehmen. In der Regel müssen sämtliche Eigentümer einstimmig für die Änderung stimmen. Das kann sich als schwierig gestalten, wenn am Ende nur einer davon profitiert. Wer hier unsicher ist, sollte also Experten befragen, die sicher sagen können, was in speziellen Fällen zu tun ist.

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