Garagenverkauf – Muss ich zum Notar?

Kurz gesagt: Ja. Jede Garage ist in der Regel eine eigenständige Immobilie mit Grundbuch Band- und Blattstelle und alle Geschäftsvorgänge rund um eine Immobilie bedürfen der notariellen Beurkundung um wirksam zu werden.

Auch wenn es einige Ausnahmen gibt, in denen in bewohnten Garagen Weltfirmen gegründet wurden, gilt die Garage gesetzlich zwar nicht als WOHNimmobilie, nicht desto trotzt aber als Immobilie. Sie folgt den Umständen entsprechend bestimmten Regelungen. Zum Beispiel können bei mehreren Eigentümern Stellplätze in Garagen und Tiefgaragen Sondereigentum sein, wohingegen Stellplätze im Freien Gemeinschaftseigentum sind, wenn nichts anderes vereinbart wird.

Das ist natürlich nicht sonderlich praktisch.

Der Unterschied zwischen eigenen und „geteilten“ Garagen.

Sehen wir uns zunächst den einfachsten Fall an: Sie bewohnen ein Einfamilienhaus oder besitzen ein Mehrfamilienhaus, das nur von Ihrer Familie bewohnt wird. In diesem Fall gehört Ihnen selbstverständlich auch die Garage zu vollen Teilen und Sie können sie vermieten und veräußern wie Sie möchten. Wie bereits erwähnt muss ein Verkauf über den Notar laufen. Schließlich müssen Einträge im Grundbuch geändert werden, die Verträge gesetzlich ihre Richtigkeit haben etc.

Sehr viel komplizierter wird es, wenn mehrere Parteien ins Spiel kommen. Dies ist der Fall, wenn mehrere Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus eine Gemeinschaft bilden. Nehmen wir also an, Sie bewohnen ein Mehrfamilienhaus mit mehreren einzelnen Garagen und möchten Ihre Garage verkaufen. Vorsicht! Eine vielleicht banale Frage: Gehört Ihnen die Garage überhaupt? Es mag komisch klingen, doch nicht wenige Eigentümer stellen erst mitten im Verkaufsvorgang fest, dass ihnen die Garage gar nicht gehört. Wie das passieren kann? Sie haben die Teilungserklärung nicht aufmerksam genug gelesen.

Was ist die Teilungserklärung?

Sie ist das Dokument, welches die Immobilie beschreibt und die Rechte und Pflichten der Besitzer im Haus untereinander regelt. Eine gute Teilungserklärung ist akkurat formuliert, damit es keine Unklarheiten gibt. Hier wird unter anderem festgehalten, was Sondereigentum, oder Gemeinschaftseigentum ist, oder wo Sondernutzungsrecht besteht. Was wiederum definiert, über was Sie als Eigentümer frei verfügen – also auch verkaufen – dürfen (Sondereigentum) und über was nicht (Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrecht). Daher unbedingt schon beim Kauf die Teilungserklärung aufmerksam überprüfen.